Presserat

Boos präsidiert seit 2021 den Schweizer Presserat. Der Presserat ist eine einmalige Institution – Journalist:innen diskutieren darüber, was guter Journalismus darf und was nicht. Als Grundlage dieser Debatte dient die «Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten». Konkrete Fragen und Probleme werden in den Richtlinien geregelt, die zum Beispiel vorschreiben, dass man eine Person anhören muss, wenn man ihr einen schweren Vorwurf macht. Die Richtlinien schützen aber auch das Redaktionsgeheimnis oder regeln die konsequente Trennung von redaktionellem Teil und Werbung.

Falls jemand der Ansicht ist, ein journalistischer Beitrag verstosse gegen die «Erklärung», kann beim Presserat dagegen Beschwerde eingereicht werden. Jedermann ist berechtig, eine solche Beschwerde einzureichen – das Verfahren ist für Privatpersonen gratis*. Wurde die «Erklärung» verletzt, rügt der Presserat das entsprechende Medium. Er verteidigt aber auch die Meinungsfreiheit und den kritischen Journalismus, wenn fair berichtet wurde. Die Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich.

*ab der dritten Beschwerde derselben Person wird ein Unkostenbeitrag erhoben.

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